Generalsversammlung
- 193 Mitglieder / 1 Mitglied pro Land (häufig von Landesregierung bestimmt)
- Treffen sich Jährlich
- diskutieren politische Frage
- währen nicht ständige Mitglieder des Sicherheitsrates
- können von Sicherheitsrat durch veto einkassiert werden
- UN Resolutionen
- Beobachterstaaten haben kein Wahlrecht
- sonst 2/3 Mehrheit für Wahlen