Generalsversammlung

  • 193 Mitglieder / 1 Mitglied pro Land (häufig von Landesregierung bestimmt)
  • Treffen sich Jährlich
    • diskutieren politische Frage
    • währen nicht ständige Mitglieder des Sicherheitsrates
    • können von Sicherheitsrat durch veto einkassiert werden
    • UN Resolutionen
  • Beobachterstaaten haben kein Wahlrecht
    • sonst 2/3 Mehrheit für Wahlen