Unterthemen
Zusammenfassung
Die Strahlung radioaktiver Stoffe besteht aus einzelnen Teilchen. Mit dem Geiger-Müller-Zählrohr und der Nebelkammer kann man die Strahlung radioaktiver Stoffe nachweisen. Mit dem Halbleiterdetektor können darüber hinaus Energiespektren radioaktiver Stoffe aufgenommen werden.