Datenschutzrechte

Inhaltsverzeichnis

  • Deutsches Recht
    • [[#Deutsches Recht#1. Auskunftsrecht|1. Auskunftsrecht]]
    • [[#Deutsches Recht#2. Recht auf Berichtigung falscher Daten|2. Recht auf Berichtigung falscher Daten]]
    • [[#Deutsches Recht#3. Recht auf Löschung|3. Recht auf Löschung]]
    • [[#Deutsches Recht#4. Recht auf Sperrung der Daten|4. Recht auf Sperrung der Daten]]
    • [[#Deutsches Recht#5. Recht auf Vergessenwerden|5. Recht auf Vergessenwerden]]
    • [[#Deutsches Recht#Recht am eigenen Bild|Recht am eigenen Bild]]
  • Europäisches Recht
    • [[#Europäisches Recht#Auskunftsrecht der betroffenen Person|Auskunftsrecht der betroffenen Person]]
    • [[#Europäisches Recht#Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung|Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung]]
    • [[#Europäisches Recht#Recht auf Einschränkung der Verarbeitung|Recht auf Einschränkung der Verarbeitung]]
    • [[#Europäisches Recht#Widerspruchsrecht|Widerspruchsrecht]]

Deutsches Recht

1. Auskunftsrecht

  • Auskunft über:
    • welche Daten gespeicheert sind
    • Verwendungszweck
      • mit wem werden die Daten geteilt?
    • Herkunft der Daten
    • Dauer der Speicherung der Daten
  • Unentgeldlich (bei staatlichen Behörden) und in leicht zugänglicher Form
    • nicht staatliche Stellen dürfen dafür eine angemessene Gebür erheben
  • Wenn die Daten in digitaler Form vorliegen, müssen die Daten auch digital geliefert werden

2. Recht auf Berichtigung falscher Daten

  • flasche Daten sollen berichtigt werden können

3. Recht auf Löschung

  • Verbraucher können die Löschung der Daten verlangen
  • gewisse Daten müssen aber trotzdem weitergespeichert werden
    • Bsp. Rechnungen

4. Recht auf Sperrung der Daten

  • Widerufsrecht der Verwendung der Daten
  • die Daten dürfen nicht weiter verwendte werden
    • keine Löschung
  • Beispiele:
    • Opt Out Recht bei der Datenweitergebae von Einwohnermeldeämtern
      • Daten werden trotzdem gespeichert
    • Deaktivierung von einem Konto in einem Online-Shop

5. Recht auf Vergessenwerden

  • Recht darauf, dass man in Suchmaschienen nicht öffentlich angezeigt wird
    • Suchmaschienen dürfen die Daten nicht mehr öffentlich machen

Recht am eigenen Bild

  • Persönnlichkeitsrecht
    • GG Art. 2 Abs. 1
  • jede Darstellung einer Person, auf der die Person erkennbar ist, darf nicht ohne Zustimmung öffentlich verbreitet werden
    • nach dem Tod können Angehörige bis zu 10 Jahre weiterhin über dieses Recht des Verstorbenen verwalten
    • außer
      • Kunstfreiheit
      • Personen der Öffentlichkeit, wenn sie in ausübung ihres öffentlichen Amtes sind
      • mit Einwilligung
        • eine Bezahlung für die Darstellung zählt automatisch als Einwilligung
      • auf Veranstaltungen
      • wenn die Person als Beiwerk zählt und nicht der Fokus des Bildes ist
      • wenn dieses Bild in Zeitungen veröffentlicht wird
      • überwiegendes öffentliches/gesellschaftliches Interesse
        • Fahndungsfotos

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Europäisches Recht

Auskunftsrecht der betroffenen Person

Laut Art. 15 DSGVO

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
  • die Verarbeitungszwecke;
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
  1. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
  2. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
  3. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Laut Art. 19 DSGVO

Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. 2Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Laut Art. 18 DSGVO

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
  • die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
  • der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
  • die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
  1. Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
  2. Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Widerspruchsrecht

Laut Art. 21 DSGVO

  1. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. 2Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  2. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
  3. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
  4. Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.
  5. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
  6. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.