Internationaler Gerichtshof (IGH)
- Gründung: 26. Juni 1945
- Funktion: Hauptrechtssprechungsorgan der UN
- Sitz: Den Haag
- Zuständigkeiten:
- in Streitfällen zwischen Staaten im Auftrag des Sicherheitsrates / Generalsversammlung Rechtsgutachten anfertigen
- Völkerrecht weiterentwickeln
- nur für Staaten, welche sich dem IGH unterworfen haben zuständig (nicht alle UN Mitglieder haben sich dem IGH unterworfen)
- nicht UN Staaten können IGH allerdings auch anerkennen
- ⇒ Statut des IGH muss anerkannt sein
- Zusammensetzung:
- 15 Richter aus 15 Ländern
- werden durch Generalversammlung und Sicherheitsrat gewählt
- für je 9 Jahre
- alle 3 Jahre werden 5 Richter neu gewählt
- Wiederwahl möglich
- Fähigkeiten:
- Urteile sind nur für Länder, welche ihn anerkennen rechtlich bindend
Internationaler Strafgerichtshof
- Gründung: 2003
- Sitz: Den Haag
- Urteilen über natürliche Personen, wenn Justiz in deren Land nicht willens oder in der Lage ist das Verbrechen zu verfolgen
- Zuständigkeit: Länder, welche den IGH anerkennen
Material