Internationaler Gerichtshof (IGH)

  • Gründung: 26. Juni 1945
  • Funktion: Hauptrechtssprechungsorgan der UN
  • Sitz: Den Haag
  • Zuständigkeiten:
    • in Streitfällen zwischen Staaten im Auftrag des Sicherheitsrates / Generalsversammlung Rechtsgutachten anfertigen
    • Völkerrecht weiterentwickeln
    • nur für Staaten, welche sich dem IGH unterworfen haben zuständig (nicht alle UN Mitglieder haben sich dem IGH unterworfen)
    • nicht UN Staaten können IGH allerdings auch anerkennen
    • Statut des IGH muss anerkannt sein
  • Zusammensetzung:
    • 15 Richter aus 15 Ländern
    • werden durch Generalversammlung und Sicherheitsrat gewählt
      • für je 9 Jahre
      • alle 3 Jahre werden 5 Richter neu gewählt
      • Wiederwahl möglich
  • Fähigkeiten:
    • Urteile sind nur für Länder, welche ihn anerkennen rechtlich bindend

Internationaler Strafgerichtshof

  • Gründung: 2003
  • Sitz: Den Haag
  • Urteilen über natürliche Personen, wenn Justiz in deren Land nicht willens oder in der Lage ist das Verbrechen zu verfolgen
  • Zuständigkeit: Länder, welche den IGH anerkennen