Bundestag
- Funktionen des Bundestags
- [[#Funktionen des Bundestags#Wahlfunktionen|Wahlfunktionen]]
- [[#Funktionen des Bundestags#Gesetzgebungsfunktion|Gesetzgebungsfunktion]]
- [[#Funktionen des Bundestags#Artikulationsfunktion|Artikulationsfunktion]]
- [[#Funktionen des Bundestags#Kontrollfunktion|Kontrollfunktion]]
- Mittel des Bundestags
- [[#Mittel des Bundestags#Große Anfrage|Große Anfrage]]
- [[#Mittel des Bundestags#Kleine Anfrage|Kleine Anfrage]]
- [[#Mittel des Bundestags#Fragestunde|Fragestunde]]
- [[#Mittel des Bundestags#Aktuelle Stunde|Aktuelle Stunde]]
- [[#Mittel des Bundestags#Misstrauensvotum|Misstrauensvotum]]
Funktionen des Bundestags
Wahlfunktionen
- Wahl von
- Bundeskanzler
- Wehr- und Datenschutzbeauftragter
- Bundespräsidenten (Beteiligung)
- Verfassungsrichter (Beteiligung)
Gesetzgebungsfunktion
- Beratung und Initiative
- zusammen mit Bundesrat
Artikulationsfunktion
- öffentliches Forum für Diskussionen politischer Fragen
- Volksvertreter
- politische Willensbildung (Beteiligung)
Kontrollfunktion
- Kontrolliert Regierung
- Misstrauensvotum
- Anfragen an Regierung
- Alternative Gesetzvorschläge
- Anhörungen
- Untersuchungsausschüsse
Mittel des Bundestags
Um seiner Kontrollfunktion nachzugehen hat der Bundestag die folgenden Mittel.
Große Anfrage
Schriftliche Anfrage zu einem größeren politischen Themenkomplex durch eine Fraktion bzw. mindestens 5 % der Abgeordneten. An die Beantwortung durch die Bundesregierung schließt sich in der Regel eine Debatte vor dem Bundestag an.
Kleine Anfrage
Schriftliche Anfrage zu konkreten Einzelthemen durch eine Fraktion bzw. mindestens 5% der Abgeordneten. Die Antwort erfolgt schriftlich durch das jeweils zuständige Bundesministerium.
Fragestunde
Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung, von einzelnen Abgeordneten eingebracht mündliche Beantwortung in den beiden wöchentlichen Fragestunden des Bundestags. Möglichkeit für die Abgeordneten, mit Zusatzfragen nachzuhaken.
Aktuelle Stunde
Politische Debatte mit Kurzbeiträgen zu einem aktuellen Thema auf Verlangen einer Fraktion bzw. von mindestens 5 % der Abgeordneten oder nach Vereinbarung im Ältestenrat. Redezeit für die Abgeordneten: 5 min; Gesamtdauer: 1 Stunde + Redezeit der Regierung.
Misstrauensvotum
Das Misstrauensvotum ist ein durch GG Artikel 67 zugesichertes Recht, dass es dem Bundestag erlaubt den Bundespräsidenten dazu aufzufordern, den Bundeskanzler zu entlassen. Dies geht nur, wenn ein neuer Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird.