Bundestag

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  • Mittel des Bundestags
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Funktionen des Bundestags

Wahlfunktionen

  • Wahl von
    • Bundeskanzler
    • Wehr- und Datenschutzbeauftragter
    • Bundespräsidenten (Beteiligung)
    • Verfassungsrichter (Beteiligung)

Gesetzgebungsfunktion

  • Beratung und Initiative
    • zusammen mit Bundesrat

Artikulationsfunktion

  • öffentliches Forum für Diskussionen politischer Fragen
  • Volksvertreter
  • politische Willensbildung (Beteiligung)

Kontrollfunktion

  • Kontrolliert Regierung
  • Misstrauensvotum
  • Anfragen an Regierung
  • Alternative Gesetzvorschläge
  • Anhörungen
  • Untersuchungsausschüsse

Mittel des Bundestags

Um seiner Kontrollfunktion nachzugehen hat der Bundestag die folgenden Mittel.

Große Anfrage

Schriftliche Anfrage zu einem größeren politischen Themenkomplex durch eine Fraktion bzw. mindestens 5 % der Abgeordneten. An die Beantwortung durch die Bundesregierung schließt sich in der Regel eine Debatte vor dem Bundestag an.

Kleine Anfrage

Schriftliche Anfrage zu konkreten Einzelthemen durch eine Fraktion bzw. mindestens 5% der Abgeordneten. Die Antwort erfolgt schriftlich durch das jeweils zuständige Bundesministerium.

Fragestunde

Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung, von einzelnen Abgeordneten eingebracht mündliche Beantwortung in den beiden wöchentlichen Fragestunden des Bundestags. Möglichkeit für die Abgeordneten, mit Zusatzfragen nachzuhaken.

Aktuelle Stunde

Politische Debatte mit Kurzbeiträgen zu einem aktuellen Thema auf Verlangen einer Fraktion bzw. von mindestens 5 % der Abgeordneten oder nach Vereinbarung im Ältestenrat. Redezeit für die Abgeordneten: 5 min; Gesamtdauer: 1 Stunde + Redezeit der Regierung.

Misstrauensvotum

Das Misstrauensvotum ist ein durch GG Artikel 67 zugesichertes Recht, dass es dem Bundestag erlaubt den Bundespräsidenten dazu aufzufordern, den Bundeskanzler zu entlassen. Dies geht nur, wenn ein neuer Bundeskanzler vom Bundestag gewählt wird.