🗺️ Organe der UN

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Internationaler Gerichtshof (IGH)

Internationaler Gerichtshof (IGH)

Internationaler Gerichtshof (IGH)

  • Gründung: 26. Juni 1945
  • Funktion: Hauptrechtssprechungsorgan der UN
  • Sitz: Den Haag
  • Zuständigkeiten:
    • in Streitfällen zwischen Staaten im Auftrag des Sicherheitsrates / Generalsversammlung Rechtsgutachten anfertigen
    • Völkerrecht weiterentwickeln
    • nur für Staaten, welche sich dem IGH unterworfen haben zuständig (nicht alle UN Mitglieder haben sich dem IGH unterworfen)
    • nicht UN Staaten können IGH allerdings auch anerkennen
    • Statut des IGH muss anerkannt sein
  • Zusammensetzung:
    • 15 Richter aus 15 Ländern
    • werden durch Generalversammlung und Sicherheitsrat gewählt
      • für je 9 Jahre
      • alle 3 Jahre werden 5 Richter neu gewählt
      • Wiederwahl möglich
  • Fähigkeiten:
    • Urteile sind nur für Länder, welche ihn anerkennen rechtlich bindend

Internationaler Strafgerichtshof

  • Gründung: 2003
  • Sitz: Den Haag
  • Urteilen über natürliche Personen, wenn Justiz in deren Land nicht willens oder in der Lage ist das Verbrechen zu verfolgen
  • Zuständigkeit: Länder, welche den IGH anerkennen
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Generalversammlung

Generalversammlung

Generalsversammlung

  • 193 Mitglieder / 1 Mitglied pro Land (häufig von Landesregierung bestimmt)
  • Treffen sich Jährlich
    • diskutieren politische Frage
    • währen nicht ständige Mitglieder des Sicherheitsrates
    • können von Sicherheitsrat durch veto einkassiert werden
    • UN Resolutionen
  • Beobachterstaaten haben kein Wahlrecht
    • sonst 2/3 Mehrheit für Wahlen
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Generalsekretär

Generalsekretär

  • auf Vorschlag des UN-Sicherheitsrates
  • Ernennung durch Generalsversammlung auf fünf Jahre
    • Kontrolle durch Generalsversammlung

Aufgaben

  • Diplomat, Anwalt, Beamter
  • Tagesgeschäft der UN
    • Koordiniert tägliche Arbeit der UN (Verwaltung)
    • Erstellung des Haushaltsplans und Tagesordnung (Ziele)
  • Teilnahme an UN-Hauptorgan Sitzungen
    • Bericht über Arbeit an IGH
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Sicherheitsrat

Sicherheitsrat

Sicherheitsrat

  • 15 Mitglieder
    • 5 Ständige Mitglieder (Vetorecht)
      • Frankreich, Großbritannien, USA, Russland, China (Atommächte)
    • 10 nicht ständige Mitglieder
      • für je 2 Jahre
      • jedes Jahr werden 5 von der Generalsversammlung gewählt
      • von allen Kontrolle
  • Schlägt Generalsekretär vor
  • können Sanktionen verhängen
    • Einziges Organ, welches rechtlich bindende Beschlüsse fällen kann

Probleme des Sicherheitsrates

Probleme des Sicherheitsrates

  1. Vetorecht / Mehrheitsregel “Blockstaaten” Legitimität demokratischer Entscheidungen wird durch Vetorecht untergraben
  2. Repräsentativität (Afrika & Asien unterrepräsentiert)

Wie soll der Sicherheitsrat reformiert werden

Wie soll der Sicherheitsrat reformiert werden?

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