Grundsätze des Datenschutzes
Inhaltsverzeichnis
- Datenersparung/Datenvermeidung
- Erforderlichkeit
- Zweckbindung / Zweckentfremdungsverbot
- Präsenzfall
- Speicherfall
Datenersparung/Datenvermeidung
Datenvermeidung und Datensparsamkeit ist ein Konzept im Bereich Datenschutz. Die Grundidee ist, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind.
Quelle: Wikipedia
Erforderlichkeit
Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur erforderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne das konkrete Datum nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Dazu zählt auch, dass die Aufgabe auf andere Weise nur
- unter unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten,
- mit einem unvertretbar höheren Aufwand oder
- verspätet erfüllt werden könnte.
Die Eignung der Daten für die Nutzung und Verarbeitung ist die Voraussetzung für eine Erforderlichkeit. Das heißt, Daten, die zur Erreichung des Verarbeitungszieles überhaupt nicht geeignet sind, sind von daher auch nicht erforderlich. Eine Datenerhebung “auf Vorrat” ist unzulässig.
Quelle: Datenschutz-Wiki
Zweckbindung / Zweckentfremdungsverbot
Das Gebot der Zweckbindung soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben worden sind (Zweckidentität).
Der Zweck der Datenverarbeitung folgt aus der jeweiligen Fachaufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erhoben wurden. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Daten an eine andere Stelle mit einer anderen, über bloße Hilfsfunktionen hinausgehenden Aufgabenstellung weitergegeben werden sollen.
Eine verstärkte Zweckbindung besteht nach § 39 BDSG für Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen. Ein striktes Verbot der Zweckänderung besteht nach § 14 Abs. 4 und § 31 BDSG für Daten, die ausschließlich zur Datenschutzkontrolle, zur Datensicherung oder zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.
Quelle: Datenschutz-Wiki
Präsenzfall
Die Verarbeitung der Daten im Moment der Erfassung ohne weitere Speicherung.
Speicherfall
Die Speicherung der Daten.